Ergotherapie bei Querschnittlähmung
Im Mittelpunkt der ergotherapeutischen Behandlung bei Querschnittlähmung steht das Wiedererlangen der größtmöglichen Selbstständigkeit zur Wiedereingliederung in das familiäre, soziale und berufliche Umfeld bei weitgehender Unabhängigkeit von fremder Hilfe.
Zu den Behandlungsschwerpunkten gehören unter anderem das motorisch-funktionelle Training, das Selbsthilfe-Training, die Hilfsmittelberatung und -versorgung sowie die Wohnberatung. Je nach Ausmaß der Schädigung und des Funktionsverlustes werden diese Schwerpunkte in der Behandlung unterschiedlich gewichtet. Individuell abgestimmte Therapieziele bieten die Grundlage für den Erfolg der Behandlung und damit für das Ausmaß der Selbstständigkeit. Folgende Therapieinhalte stehen dafür im Mittelpunkt:
Motorisch funktionelles Training
Inhalte u.a.
- Ausbildung der Funktionshand bei fehlender Hand- und Fingermuskulatur
- Einsatz verbliebener Funktionen als Vorbereitung zur Selbsthilfe
- Individuell ausgerichtetes Greiftraining zum geschickten Umgang mit aktiver oder passiver Funktionshand
- Schultermobilisation im sogenannten Helfarm mit Aktivierung des gesamten Schultergürtels nach PNF und FBL
- Muskelkräftigung durch handwerkliche Aktivitäten
- Kopf- und Nackenbehandlung nach PNF und anschließendes Training von Mundstab-Aktivitäten bei hochgelähmten Menschen
- Einsatz von individuell angepassten Hilfsmitteln wie Trink- und Besteckhilfen, aber auch Rasier- und Telefonhalterungen
- Funktionelles Training mit Schreib- und Tipphilfen zur Tätigung von Unterschrift und sonstigem Schriftverkehr
- Selbsthilfetraining mit Trickbewegungen und kleinen Hilfsmitteln, beispielsweise beim Ankleiden
- Erprobung von Alltagshilfen wie adaptierten Küchenwerkzeugen zur Zubereitung von Mahlzeiten
- Verbesserung der Mobilität beim Transfertraining, beispielsweise vom Bett in den Rollstuhl oder vom Rollstuhl ins Auto
- Anschließendes Training zum Verladen des eigenen Rollstuhls in einen PKW
Hilfsmittelversorgung
- Beratung über Hilfsmittel für den häuslichen Bedarf wie Bett, Lifter und Duschrollstuhl
- Erprobung von Hilfsmitteln wie einem Elektrorollstuhl und Einweisung in den Gebrauch
- Versorgung mit Kommunikationshilfen wie Sprachsteuerung am PC, Bildschirmtastatur und Kopfmaus
- Erprobung von Sondersteuerungen und Umfeldkontrollgeräten für beatmungspflichtige Patienten – beispielsweise zur selbständigen Bedienung eines Rollstuhls und elektronischer Geräte wie TV und Radio, der Bedienung von Lichtschaltern über Infrarotsteuerung sowie eines Minijoysticks am PC
- Umfassende Beratung und konsequente Nachbehandlung im Rahmen der lebenslangen Nachsorge