»Heilen und Helfen mit allen geeigneten Mitteln«
Das Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus Hamburg (BUKH) ist eine Einrichtung der Berufgenossenschaften, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese allein finanzieren das Krankenhaus. Öffentliche Mittel werden nicht gewährt. Dennoch steht das Krankenhaus nicht allein Patienten der Berufsgenossenschaften offen.
Bis zur gesetzlichen Unfallversicherung, wie wir sie heute kennen, dauerte die Entwicklung über hundert Jahre. Wer bei der Arbeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte verunglückt, hat einen Anspruch auf Hilfe durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich nicht nur auf Arbeitsunfälle, sondern auch auf Berufskrankheiten. Um schnell und erfolgreich helfen zu können, haben die Berufsgenossenschaften, die mit der Umsetzung der Unfallversicherung betraut sind, ein engmaschiges Sicherungsnetz geknüpft, das die bestmögliche Rehabilitation gewährleistet.

BUKH Stammhaus
Nach dem Gesetz muss die gesundheitliche Wiederherstellung der Unfallverletzten durch die Berufsgenossenschaften mit allen geeigneten Mitteln durchgeführt werden. Sehr früh haben die Berufsgenossenschaften erkannt, dass zur optimalen Behandlung Schwerstunfallverletzter spezielle Kliniken notwendig sind. Daher errichteten sie eigene Unfallkrankenhäuser und Sonderstationen zur Heilbehandlung und Berufshilfe Schwerverletzter oder bauten in bestehenden Krankenhäusern Sonderstationen aus. Das erste der Berufsgenossenschaftlichen Krankenhäuser entstand bereits im Jahre 1890. Die Berufsgenossenschaftliche Krankenanstalt „Bergmannsheil Bochum“. Diese Unfallkrankenhäuser und Sonderstationen sind besonders eingerichtet für die ambulante und stationäre Behandlung frischer Unfallverletzungen, insbesondere von Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der großen Körperhöhlen, des Schädels und von Mehrfachverletzungen. Besondere Abteilungen bestehen für Handchirurgie, Plastische und Mikrochirurgie, Querschnittlähmungen, Brandverletzungen und andere Fachgebiete. Weitere Schwerpunkte liegen in der prothetischen Versorgung Amputierter und im Gutachtenwesen.
Zunehmend werden die berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhäuser zu Service- und Kompetenzzentren der gesetzlichen Unfallversicherung weiterentwickelt, um die besonderen Anforderungen dieses Sozialversicherungszweiges abzudecken.
Behandlungsziel ist:
Verletzte und Erkrankte so zu rehabilitieren, dass sie nach Möglichkeit wieder in den Beruf und die Gesellschaft eingegliedert werden können.
»Heilen und Helfen mit allen geeigneten Mitteln«