Informationen für Patienten
Aufnahme und Kostenfragen
Bei Ihrer Aufnahme müssen wir Sie oder Ihre Angehörigen um einige Auskünfte bitten. Ihre persönlichen Daten werden für Ihre medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten benötigt. Ihre persönlichen Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir müssen darauf aufmerksam machen, dass in unserem Hause ein Patient so lange als Selbstzahler gilt, wie das Versicherungsverhältnis bei einem Sozialversicherungsträger, z.B. Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse unklar ist bzw. keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialhilfeträgers, einer Versorgungsbehörde im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes oder eines Trägers der Heilfürsorge vorliegt. Entspricht die Kostenübernahmeerklärung nicht dem Behandlungskostentarif des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen; in diesem Fall hat der Patient den jeweiligen Restbetrag zu zahlen.
Im Anschluss an die Aufnahme wird Ihnen eine Mappe mit Informationsmaterial ausgehändigt. In diesen Unterlagen finden Sie den für Sie zutreffenden Behandlungskostentarif und die Hausordnung.
Wartezone der Zentralen Aufnahme
Entlassung
Sie werden aus unserem Krankenhaus entlassen, sobald Sie nach dem Urteil des/r behandelnden Arztes/Ärztin nicht mehr der stationären Krankenhausbehandlung bedürfen. Die weitere ambulante Behandlung kann in unserem Hause bzw. in dem von uns eingerichteten Reha-Zentrum City Hamburg durchgeführt werden. Wenn Sie noch nicht wissen, wie es nachher zu Hause im Alltag weitergehen soll, sprechen Sie mit der Berufshilfe/Krankenhaussozialdienst. Die Mitarbeiter Ihrer Station vermitteln Ihnen gerne dieses Gespräch. Geben Sie bitte im Fall der Entlassung die Ihnen zur Verfügung gestellten Dinge (z.B. Wäschestücke, Telefon, Bücher usw.) in ordnungsgemäßem Zustand zurück und vergessen Sie bitte nicht, Ihre gegebenenfalls in der Kasse hinterlegten Wertgegenstände wieder in Empfang zu nehmen. Wenn Sie entgegen dem ärztlichen Rat Ihre Entlassung ausdrücklich wünschen oder ohne Zustimmung des/r behandelnden Arztes/Ärztin das Krankenhaus verlassen, haftet das Krankenhaus nicht für eventuell entstehende Folgen.